aus Hellweger Anzeiger: Samstag, 13. Mai
2017
Bessere Überwachung durch neue
Kameras
Verwaltung will CDU-Vorschlag
aufgreifen – Weitere Maßnahmen geplant
Von Christoph Ueberfeld
HOLZWICKEDE • Der
erneute Ausfall des Aufzuges an der
Carolinenbrücke veranlasst die Gemeinde,
über verstärkte Sicherheitsmaßnahmen
nachzudenken. Die Videoüberwachung soll
ausgeweitet werden, um mögliche Täter
abzuschrecken.
Die Carolinenbrücke ist für viele
Holzwickeder nicht nur die Verbindung
zwischen Neue Caroline und Hauptstraße –
sie ist durch permanenten Vandalismus vor
allem zu einem Ärgernis geworden. Denn die
Liste der Schäden durch Vandalismus
zwischen 2012 und 2017 ist lang und
stattlich. Graffiti, zerstörte
Beleuchtungen, eingeschlagene
Glasüberdachungen, demolierte
Schalterschränke, eingetretene Türen.
Letztere sorgen derzeit wieder dafür, dass
der Aufzug wieder mal nicht genutzt werden
kann.
Alleine für dieses Jahr belaufen sich die
Kosten für Instandhaltung, Wartung und
Reparatur auf 4500 Euro. „Das ist Geld,
welches wir an anderer Stelle besser
nutzen könnten“, sagt
CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Markowski.
Seine Partei hat vor rund einem Jahr einen
Antrag vorgelegt, in dem sie an der
Carolinenbrücke eine neue Videoüberwachung
fordert.
In den Fahrstühlen selbst gibt es bereits
Videokameras. Doch diese werden von
bislang unbekannten Tätern immer wieder
beschädigt. Kaugummis oder andere Dinge
werden vor die Linsen geklebt. Zudem seien
diese Kameras nicht so effizient, dass
tatsächlich gerichtsverwertbare Aufnahmen
zustande kommen würden“, sagte Uwe
Nettlenbusch, Fachbereichsleiter
Technische Dienste am Donnerstagabend im
Hauptausschuss. Man würde lediglich sehen,
dass dort jemand sei, könne aber unmöglich
ein Gesicht erkennen.
Die Verwaltung hatte damals aufgrund des
CDU-Antrages im Juni 2016, der einstimmig
beschlossen worden war, Kontakt mit einer
Videofirma aufgenommen, die ein Angebot
für ein effizienteres System erstellen
sollte. Dies war durch einen
Personalwechsel in der Verwaltung in den
Hintergrund gerückt. Veranschlagt worden
waren im vergangenen Jahr 6500 Euro an
Kosten, die im Haushalt 2016 veranschlagt
waren. Die Firma hat sich nun bei der
Verwaltung gemeldet.
Die neuen Kameras sollen effizienter sein
und an Stellen montiert werden, die für
Täter nicht zugänglich sind. Denn die auf
frischer Tat zu ertappen, ist relativ
unwahrscheinlich. „Die werden meistens zu
Zeiten aktiv, in denen der Bereich an der
Brücke wenig frequentiert ist“, sagt
Markowski. ´
Seiner Fraktion gehe es darum, mit
qualitativ hochwertigeren Kameras für eine
Aufklärung der Straftaten zu sorgen und
vor allem die Täter im Zweifel auch in
Haftung nehmen zu können – alle innerhalb
der rechtlichen Grenzen für die
Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen.
Das könne auch zu einem erhöhten
Sicherheitsgefühl sorgen.
Schon Anfang der Woche hatte Nettlenbusch
als weitere Möglichkeit in Betracht
gezogen, die Aufzugtüren, die aus
sogenanntem Verbundglas bestehen, durch
weniger leicht zerstörbares Material zu
ersetzen. „Vielleicht besteht auch die
Möglichkeit einer weiteren technischen
Regelung: Ist der Fahrstuhl auf der einen
Seite der Brücke defekt, dann sollte es
ein Signal an den Aufzug auf der anderen
Seite geben, damit dieser ebenfalls still
steht“, sagt Frank Lausmann (CDU). Auch
das war Bestandteil des Antrages der
Christdemokraten im vergangenen Jahr. So
könnte verhindert werden, dass Menschen an
der einen Seite hochfahren, an der anderen
Seite aber nicht mehr herunterkommen.
„Gerade für gehbehinderte Menschen ist es
in solchen Fällen beschwerlich wieder
umzudrehen, von der Brücke herabzufahren
und dann Umwege in Kauf nehmen zu müssen“,
sagt Lausmann.
Bei dem Thema Videoüberwachung spalten
sich die Meinungen der Bürger. Gegner
befürchten Eingriffe in die Privatsphäre,
für Befürworter stehen die Vorteile wie
Beweissicherung und frühzeitiges Erkennen
von Gefährdungen im Vordergrund.
Allerdings sind die rechtlichen
Vorschriften für die Installation solcher
Kameras exakt einzuhalten. Zu
berücksichtigen sind vor allem das
Grundrecht der freien
Persönlichkeitsentfaltung, das Recht auf
informelle Selbstbestimmung, das Recht am
eigenen Bild oder auch das
Bundesdatenschutzgesetz.
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher
Räume mit Videoüberwachung ist
grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur
Aufgabenerfüllung von öffentlichen
staatlichen Stellen innerhalb des
gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. Die
Überwachung muss verhältnismäßig sein, das
bedeutet, dass sie den beabsichtigten
Zweck der Verhinderung von Straftaten oder
der Ermittlung von Straftätern bewirken
oder zumindest fördern muss. Es dürfen
keine anderen milderen Mittel zur
Verfügung stehen, welche den gleichen
Zweck erfüllen können und die Nachteile,
die mit der Videoüberwachung verbunden
sind, dürfen nicht völlig außer Verhältnis
zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.
Die Überwachung muss kenntlich gemacht
werden, zum Beispiel durch ein
entsprechendes Hinweisschild. Die Daten
dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie
erhoben wurden, genutzt werden und sind
danach zu löschen.
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