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aus Hellweger Anzeiger: Samstag, 13. Mai 2017

Bessere Überwachung durch neue Kameras  

Verwaltung will CDU-Vorschlag aufgreifen – Weitere Maßnahmen geplant

        Von Christoph Ueberfeld

HOLZWICKEDE • Der erneute Ausfall des Aufzuges an der Carolinenbrücke veranlasst die Gemeinde, über verstärkte Sicherheitsmaßnahmen nachzudenken. Die Videoüberwachung soll ausgeweitet werden, um mögliche Täter abzuschrecken.

Die Carolinenbrücke ist für viele Holzwickeder nicht nur die Verbindung zwischen Neue Caroline und Hauptstraße – sie ist durch permanenten Vandalismus vor allem zu einem Ärgernis geworden. Denn die Liste der Schäden durch Vandalismus zwischen 2012 und 2017 ist lang und stattlich. Graffiti, zerstörte Beleuchtungen, eingeschlagene Glasüberdachungen, demolierte Schalterschränke, eingetretene Türen. Letztere sorgen derzeit wieder dafür, dass der Aufzug wieder mal nicht genutzt werden kann.

Alleine für dieses Jahr belaufen sich die Kosten für Instandhaltung, Wartung und Reparatur auf 4500 Euro. „Das ist Geld, welches wir an anderer Stelle besser nutzen könnten“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Markowski. Seine Partei hat vor rund einem Jahr einen Antrag vorgelegt, in dem sie an der Carolinenbrücke eine neue Videoüberwachung fordert.
In den Fahrstühlen selbst gibt es bereits Videokameras. Doch diese werden von bislang unbekannten Tätern immer wieder beschädigt. Kaugummis oder andere Dinge werden vor die Linsen geklebt. Zudem seien diese Kameras nicht so effizient, dass tatsächlich gerichtsverwertbare Aufnahmen zustande kommen würden“, sagte Uwe Nettlenbusch, Fachbereichsleiter Technische Dienste am Donnerstagabend im Hauptausschuss. Man würde lediglich sehen, dass dort jemand sei, könne aber unmöglich ein Gesicht erkennen.
Die Verwaltung hatte damals aufgrund des CDU-Antrages im Juni 2016, der einstimmig beschlossen worden war, Kontakt mit einer Videofirma aufgenommen, die ein Angebot für ein effizienteres System erstellen sollte. Dies war durch einen Personalwechsel in der Verwaltung in den Hintergrund gerückt. Veranschlagt worden waren im vergangenen Jahr 6500 Euro an Kosten, die im Haushalt 2016 veranschlagt waren. Die Firma hat sich nun bei der Verwaltung gemeldet.

Die neuen Kameras sollen effizienter sein und an Stellen montiert werden, die für Täter nicht zugänglich sind. Denn die auf frischer Tat zu ertappen, ist relativ unwahrscheinlich. „Die werden meistens zu Zeiten aktiv, in denen der Bereich an der Brücke wenig frequentiert ist“, sagt Markowski. ´

Seiner Fraktion gehe es darum, mit qualitativ hochwertigeren Kameras für eine Aufklärung der Straftaten zu sorgen und vor allem die Täter im Zweifel auch in Haftung nehmen zu können – alle innerhalb der rechtlichen Grenzen für die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Das könne auch zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl sorgen.

Schon Anfang der Woche hatte Nettlenbusch als weitere Möglichkeit in Betracht gezogen, die Aufzugtüren, die aus sogenanntem Verbundglas bestehen, durch weniger leicht zerstörbares Material zu ersetzen. „Vielleicht besteht auch die Möglichkeit einer weiteren technischen Regelung: Ist der Fahrstuhl auf der einen Seite der Brücke defekt, dann sollte es ein Signal an den Aufzug auf der anderen Seite geben, damit dieser ebenfalls still steht“, sagt Frank Lausmann (CDU). Auch das war Bestandteil des Antrages der Christdemokraten im vergangenen Jahr. So könnte verhindert werden, dass Menschen an der einen Seite hochfahren, an der anderen Seite aber nicht mehr herunterkommen. „Gerade für gehbehinderte Menschen ist es in solchen Fällen beschwerlich wieder umzudrehen, von der Brücke herabzufahren und dann Umwege in Kauf nehmen zu müssen“, sagt Lausmann.

Bei dem Thema Videoüberwachung spalten sich die Meinungen der Bürger. Gegner befürchten Eingriffe in die Privatsphäre, für Befürworter stehen die Vorteile wie Beweissicherung und frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen im Vordergrund. Allerdings sind die rechtlichen Vorschriften für die Installation solcher Kameras exakt einzuhalten. Zu berücksichtigen sind vor allem das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung, das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild oder auch das Bundesdatenschutzgesetz.

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. Die Überwachung muss verhältnismäßig sein, das bedeutet, dass sie den beabsichtigten Zweck der Verhinderung von Straftaten oder der Ermittlung von Straftätern bewirken oder zumindest fördern muss. Es dürfen keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, welche den gleichen Zweck erfüllen können und die Nachteile, die mit der Videoüberwachung verbunden sind, dürfen nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.

Die Überwachung muss kenntlich gemacht werden, zum Beispiel durch ein entsprechendes Hinweisschild. Die Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, genutzt werden und sind danach zu löschen.



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