Hüppe macht weiter Druck in Sachen Lärmschutz, 11.06.2002

An den
Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
Herrn Kurt Bodewig, MdB
Krausenstr. 17-20

10117 Berlin
Postaustausch

Berlin, den 11.06.2002


Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Holzwickede B 1 / A 44


Sehr geehrter Herr Bundesminister,

in Beantwortung meiner schriftlichen Frage Nr. 236 / Oktober 2001 teilte mir Ihre Parlamentarische Staatssekretärin mit, die Bundesregierung habe "der Errichtung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Holzwickede im Vorgriff auf den 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße B 1 / Bundesautobahn A 44 zugestimmt”. Weiter heißt es in der Antwort Ihres Hauses: "Der Landesbetrieb Straßenbau wurde inzwischen aufgefordert, die Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen so schnell wie möglich zu schaffen”.

Diese Antwort hat seinerzeit Hoffnungen geschürt, dass nun tatsächlich und in absehbarer Zeit Abhilfe für die unerträgliche Lärmbelastung der betroffenen Anwohner zu erwarten ist.

Doch nunmehr hat meine Nachfrage beim zuständigen Landesbetrieb ergeben, daß Maßnahmen der Lärmsanierung oder des Lärmschutzes vor dem 6-streifigen Ausbau nicht realisiert werden. Das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau sei ab 2004 vorgesehen, der Planfeststellungsbeschluß könne 2006 erfolgen. Danach könne günstigstenfalls mit Bereitstellung der Mittel und Abschluß des Grunderwerbs mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

Vor diesem Hintergrund besteht große Enttäuschung und verständliche Verbitterung bei den Bürgern der Gemeinde Holzwickede darüber, dass nun offensichtlich nichts in Richtung Lärmschutz geschehen wird.

Ich weise nochmals auf mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.09.2001 hin, in dem ich Ihnen den Sachverhalt und die Dringlichkeit der Maßnahme dargelegt hatte. Zur Vereinfachung lege ich eine Kopie bei. Sie haben dieses Schreiben bedauerlicherweise unbeantwortet gelassen, was mich zur erwähnten schriftlichen Frage veranlaßt hat.

Bitte teilen Sie mir mit, was die Aussage Ihres Hauses "Aufgrund der örtlichen Situation hat die Bundesregierung der Errichtung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Holzwickede im Vorgriff auf den 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße B 1 / Bundesautobahn A 44 zugestimmt” konkret bedeutet. Insbesondere haben die Betroffenen einen Anspruch auf eine Auskunft, wann mit "der Errichtung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen” begonnen wird.

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Hubert Hüppe, MdB

Anlage: Schreiben vom 26.09.2001