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RA Schmitz am 13. September 2011 zu Gast der Senioren-Union


Unter der Leitung ihres stellvertretenden Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union am Dienstag, 13. September 2011 den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die Mitglieder über "Patientenverfügungen" informierte. Dabei ist besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um ggf. unterschiedliche Deutungen auszuschließen.

Presseartikel



Die Mitglieder hören den Informationen des
Holzwickeder Rechtsanwalts und Notars Heinz Schmitz (stehend) zu




Presseartikel

aus Hellweger Anzeiger: Donnerstag, 15.  September 2011

Infos über Patientenverfügung

Bildunterschrift unter dem Foto von ganz oben: Unter der Leitung ihres stellvertretenden Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union am Dienstag den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die Mitglieder über Patientenverfügungen informierte. Dabei ist besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um gegebenenfalls unterschiedliche Deutungen auszuschließen, empfahl Schmitz.        
• Foto: Ewerth

aus Westfälische Rundschau: Donnerstag, 15. September 2011

Vortrag über Patientenverfügung

Holzwickede. Unter der Leitung ihres stellvertretenden Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union am Dienstag dieser Woche den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die Mitglieder über „Patientenverfügungen“ informierte. Er wies darauf hin, dass seit einer Gesetzesänderung die Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in seinen Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um unterschiedliche Deutungen auszuschließen.

aus Hilgenbaum info: 55, November 2011

Notar Schmitz zu Gast bei der Senioren-Union

Unter der Leitung ihres stellvertretenden Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union Mitte September den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die Mitglieder über „Patientenverfügungen“ informierte. Dabei ist besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um ggf. unterschiedliche Deutungen auszuschließen.


Dazu wurde des Foto ganz oben in schwarz-weiß veröffentlicht.

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