RA Schmitz am 13.
September 2011 zu Gast der Senioren-Union
Unter der Leitung ihres stellvertretenden Vorsitzenden Hans Lübke
hatte die Senioren-Union am Dienstag, 13. September 2011 den
Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die
Mitglieder über "Patientenverfügungen" informierte. Dabei ist
besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die
Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in
seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um ggf.
unterschiedliche Deutungen auszuschließen.
Presseartikel
Die Mitglieder hören den Informationen des
Holzwickeder Rechtsanwalts und Notars Heinz Schmitz (stehend) zu
Presseartikel
aus Hellweger Anzeiger: Donnerstag, 15.
September 2011
Infos
über Patientenverfügung
Bildunterschrift
unter dem Foto von ganz oben: Unter der Leitung ihres stellvertretenden
Vorsitzenden Hans Lübke
hatte die Senioren-Union am Dienstag den
Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu Gast, der die
Mitglieder über Patientenverfügungen informierte. Dabei ist
besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die
Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in
seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um
gegebenenfalls
unterschiedliche Deutungen auszuschließen, empfahl
Schmitz.
• Foto: Ewerth
aus Westfälische Rundschau: Donnerstag, 15.
September 2011
Vortrag über Patientenverfügung
Holzwickede. Unter der Leitung ihres stellvertretenden
Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union am Dienstag
dieser Woche den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu
Gast, der die Mitglieder über „Patientenverfügungen“
informierte. Er wies darauf hin, dass seit einer Gesetzesänderung
die Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei
in seinen Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um
unterschiedliche Deutungen auszuschließen.
aus Hilgenbaum info: 55, November
2011
Notar Schmitz zu Gast bei der
Senioren-Union
Unter der Leitung ihres stellvertretenden
Vorsitzenden Hans Lübke hatte die Senioren-Union Mitte September
den Holzwickeder Rechtsanwalt und Notar Heinz Schmitz zu
Gast, der die Mitglieder über „Patientenverfügungen“
informierte. Dabei ist
besonders zu beachten, dass seit der Gesetzesänderung die
Verfügung schriftlich vorliegen muss. Ansonsten ist jeder frei in
seinem Formulierungen, sollte aber auf Eindeutigkeit achten, um ggf.
unterschiedliche Deutungen auszuschließen.
Dazu wurde des Foto
ganz oben in schwarz-weiß veröffentlicht.
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