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Erklärung der CDU-Fraktion in Sachen Ratskeller in der Ratssitzung am 16.12.2010




Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 09.12.2010 fand eine Sitzung des Hauptausschusses mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil statt.

Über den nichtöffentlichen Teil wurde am 11.12.2010 in großer Aufmachung in der Presse berichtet. So wurde auch in der Vergangenheit immer wieder aus nichtöffentlichen Sitzungen berichtet. Da es sich um keinen offiziellen Bericht handelte, wurden Sachverhalte teils richtig und teils falsch wiedergegeben, auch was die Beträge angeht, die differenziert zu sehen sind. Richtigstellung konnte wegen der geschützten Daten nicht erfolgen. Insoweit musste bei Pressevertretern, denen subjektive Informationen zugespielt wurden, aber auch in der Öffentlichkeit eine Einschätzung ohne fundiertes Hintergrundwissen entstehen, das aber auch zum Schutz der Betroffenen nicht weitergegeben werden durfte.

Mit Übernahme des Ratsmandates sind wir wie die anderen Ratsmitglieder nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung unserer Aufgaben verpflichtet worden. Hierzu zählt die Beachtung der Datenschutzgesetze wie die Geheimhaltung und Verschwiegenheit über personenbezogene Daten (vgl. § 6 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung). Verstöße können Personen zum Nachteil gereichen, weshalb Nichtbeachtung der Verschwiegenheit straf- und haftungsrechtlich beschwert ist. Geschützt sind nicht die Handlungsweise des Bürgermeisters und der Mitarbeiter der Verwaltung, sondern alle Informationen über Zahlungsgebaren des Zahlungspflichtigen sowie konkrete Verwaltungsvorgänge um die Eintreibung bzw. Sicherung der Forderung. Diese Informationen können zu Fehlschlüssen zum Nachteil des Zahlungspflichtigen führen.

Aus diesem Grunde werden alle Angelegenheiten mit personenbezogenen Daten in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Angebotspreise bei Submission unterliegen besonderem Schutz. In diesem konkreten Fall „Ratskeller“, der für uns alle sehr betrüblich ist, wurde durch Verletzung des personenbezogenen Datengeheimnisses eine Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, die nicht emotionslos zur Aufklärung des Falls geführt hat.

Jeder Bürger darf sicher sein, dass die CDU mit seinen Daten diskret umgeht.
Gegenwärtig wie in der Vergangenheit gibt es zahlreiche Schuldner, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Und das aus berechtigten und unberechtigten Gründen, die wir hier nicht zu bewerten haben. Insolvenzen rundum sind Indiz dafür, Banken, Finanzämter, private Gläubiger, aber auch Vermieter können ein Lied davon singen.

Häufig bleiben Maßnahmen der Forderungssicherung ohne Erfolg, sonst würden die Schuldner nicht in die Insolvenz gehen. All diese Schulden sind der Sphäre des Schuldners anzulasten.

Fraglich ist aber, ob bei konsequenterem Vorgehen des Gläubigers ein Teil der Forderungen gesichert werden kann. Ausfälle dieser Art sind der Sphäre des Gläubigers anzulasten.

Im vorliegenden Fall hat es einwandfrei Versäumnisse in der Sphäre des Gläubigers gegeben. Mit Schreiben vom 08.06.2010 wurden eindeutig Ross und Reiter benannt. Die Führungsverantwortung übernahm der Bürgermeister, die Handlungsverantwortung verschiedene Mitarbeiter. Der Kreis Unna hat in seiner Prüfung festgestellt, dass hierfür Kommunikationsprobleme zwischen den Fachabteilungen ursächlich waren.

Die Eigenschadenversicherung hat den Teil, der der Gläubigersphäre zuzuordnen ist, beglichen.

Als CDU waren wir ab Kenntnisnahme der Angelegenheit für lückenlose Aufklärung, konsequentes Vorgehen und Gleichbehandlung aller Zahlungspflichtigen.

Wir haben die Versäumnisse und Kommunikationsprobleme aufs Schärfste gerügt. Da von Mitarbeitern nicht mängelfrei gearbeitet wurde, wir andererseits nicht Disziplinarvorgesetzte der Mitarbeiter sind, wollten wir dem Bürgermeister anheimstellen, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Keine Fraktion, vor allem der Bürgerblock, wollte dem folgen.

Weitergehende Haftung gibt das Recht bei diesem Sachverhalt nicht her. Für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verstöße fehlen die Beweise.

Glauben Sie uns, dafür sind wir alle politische Wettbewerber, wenn die Sache es hergäbe, wären wir die ersten gewesen, die weitergehende Konsequenzen gefordert hätten. Es war schlimm, aber reichte nicht.

Nur mit populistischer Effekthascherei – ohne jegliche Erfolgsaussicht -  machen wir keine Politik, dafür sind wir zu ehrlich im Respekt vor dem politisch Andersdenkenden.
Erkenntnisse daraus haben wir und die Verwaltung gezogen:

-  Gerade wegen der Kommunikationshemmnisse in den Fachbereichen ist ein Beigeordneter mit Finanzkompetenz dringend von Nöten, der aufgrund unserer Beharrlichkeit nun kommt.

-  Die Verwaltung hat offensichtlich den Schuss gehört, wie konsequent Rückstandssachbearbeitung mit Forderungssicherung zu laufen hat. Wir werden dies nachvollziehen.


Rolf Kersting
Fraktionsvorsitzender


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