Erklärung der CDU-Fraktion in Sachen
Ratskeller in der Ratssitzung am 16.12.2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 09.12.2010 fand eine Sitzung des Hauptausschusses mit
öffentlichem und nichtöffentlichem Teil statt.
Über den nichtöffentlichen Teil wurde am 11.12.2010 in
großer Aufmachung in der Presse berichtet. So wurde auch in der
Vergangenheit immer wieder aus nichtöffentlichen Sitzungen
berichtet. Da es sich um keinen offiziellen Bericht handelte, wurden
Sachverhalte teils richtig und teils falsch wiedergegeben, auch was die
Beträge angeht, die differenziert zu sehen sind. Richtigstellung
konnte wegen der geschützten Daten nicht erfolgen. Insoweit musste
bei Pressevertretern, denen subjektive Informationen zugespielt wurden,
aber auch in der Öffentlichkeit eine Einschätzung ohne
fundiertes Hintergrundwissen entstehen, das aber auch zum Schutz der
Betroffenen nicht weitergegeben werden durfte.
Mit Übernahme des Ratsmandates sind wir wie die anderen
Ratsmitglieder nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung unserer
Aufgaben verpflichtet worden. Hierzu zählt die Beachtung der
Datenschutzgesetze wie die Geheimhaltung und Verschwiegenheit über
personenbezogene Daten (vgl. § 6 Abs. 2 der
Zuständigkeitsordnung). Verstöße können Personen
zum Nachteil gereichen, weshalb Nichtbeachtung der Verschwiegenheit
straf- und haftungsrechtlich beschwert ist. Geschützt sind nicht
die Handlungsweise des Bürgermeisters und der Mitarbeiter der
Verwaltung, sondern alle Informationen über Zahlungsgebaren des
Zahlungspflichtigen sowie konkrete Verwaltungsvorgänge um die
Eintreibung bzw. Sicherung der Forderung. Diese Informationen
können zu Fehlschlüssen zum Nachteil des Zahlungspflichtigen
führen.
Aus diesem Grunde werden alle Angelegenheiten mit personenbezogenen
Daten in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Angebotspreise bei
Submission unterliegen besonderem Schutz. In diesem konkreten Fall
„Ratskeller“, der für uns alle sehr betrüblich ist, wurde
durch Verletzung des personenbezogenen Datengeheimnisses eine
Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, die nicht
emotionslos zur Aufklärung des Falls geführt hat.
Jeder Bürger darf sicher sein, dass die CDU mit seinen Daten
diskret umgeht.
Gegenwärtig wie in der Vergangenheit gibt es zahlreiche Schuldner,
die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Und das aus
berechtigten und unberechtigten Gründen, die wir hier nicht zu
bewerten haben. Insolvenzen rundum sind Indiz dafür, Banken,
Finanzämter, private Gläubiger, aber auch Vermieter
können ein Lied davon singen.
Häufig bleiben Maßnahmen der Forderungssicherung ohne
Erfolg, sonst würden die Schuldner nicht in die Insolvenz gehen.
All diese Schulden sind der Sphäre des Schuldners anzulasten.
Fraglich ist aber, ob bei konsequenterem Vorgehen des Gläubigers
ein Teil der Forderungen gesichert werden kann. Ausfälle dieser
Art sind der Sphäre des Gläubigers anzulasten.
Im vorliegenden Fall hat es einwandfrei Versäumnisse in der
Sphäre des Gläubigers gegeben. Mit Schreiben vom 08.06.2010
wurden eindeutig Ross und Reiter benannt. Die
Führungsverantwortung übernahm der Bürgermeister, die
Handlungsverantwortung verschiedene Mitarbeiter. Der Kreis Unna hat in
seiner Prüfung festgestellt, dass hierfür
Kommunikationsprobleme zwischen den Fachabteilungen ursächlich
waren.
Die Eigenschadenversicherung hat den Teil, der der
Gläubigersphäre zuzuordnen ist, beglichen.
Als CDU waren wir ab Kenntnisnahme der Angelegenheit für
lückenlose Aufklärung, konsequentes Vorgehen und
Gleichbehandlung aller Zahlungspflichtigen.
Wir haben die Versäumnisse und Kommunikationsprobleme aufs
Schärfste gerügt. Da von Mitarbeitern nicht mängelfrei
gearbeitet wurde, wir andererseits nicht Disziplinarvorgesetzte der
Mitarbeiter sind, wollten wir dem Bürgermeister anheimstellen,
Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Keine Fraktion, vor allem der
Bürgerblock, wollte dem folgen.
Weitergehende Haftung gibt das Recht bei diesem Sachverhalt nicht her.
Für vorsätzliche oder grobfahrlässige
Verstöße fehlen die Beweise.
Glauben Sie uns, dafür sind wir alle politische Wettbewerber, wenn
die Sache es hergäbe, wären wir die ersten gewesen, die
weitergehende Konsequenzen gefordert hätten. Es war schlimm, aber
reichte nicht.
Nur mit populistischer Effekthascherei – ohne jegliche Erfolgsaussicht
- machen wir keine Politik, dafür sind wir zu ehrlich im
Respekt vor dem politisch Andersdenkenden.
Erkenntnisse daraus haben wir und die Verwaltung gezogen:
- Gerade wegen der Kommunikationshemmnisse in den
Fachbereichen ist ein Beigeordneter mit Finanzkompetenz dringend von
Nöten, der aufgrund unserer Beharrlichkeit nun kommt.
- Die Verwaltung hat offensichtlich den Schuss
gehört, wie konsequent Rückstandssachbearbeitung mit
Forderungssicherung zu laufen hat. Wir werden dies nachvollziehen.
Rolf Kersting
Fraktionsvorsitzender
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