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CDU-Fraktion zum Prüfbericht des Kreises Unna vom 17.05.2010 zur Gastronomie „Ratskeller“, 31. Mai 2010

Die Originalstellungnahme der CDU-Fraktion können Sie hier herunterladen (74 kB).

31.05.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Angelegenheit Ratskeller nimmt die CDU-Fraktion auf der Basis der Erkenntnisse nach dem Stand vom 17.05.2010 wie folgt Stellung:

Am 26.02.2010 erlangten die Fraktionsvorsitzenden erstmals Kenntnis von der Verfügung des Ordnungsamtes vom gleichen Tage, mit der die Erlaubnis zum Betrieb der Schank- und Speisewirtschaft widerrufen wurde. Über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses wurden unterschiedliche Auffassungen von den Fraktionen vertreten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat sich als einziger von Anfang an für konsequentes Handeln auf Basis der Gesetze im Interesse der Gleichbehandlung aller steuerzahlenden Bürger und Mietzahler ausgesprochen. Eindeutig stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass während der Entstehung der Rückstände Versäumnisse, Untätigkeit und Fehlentscheidungen zum Anwachsen beigetragen haben.

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 22.04.2010 wurde insbesondere darüber beraten, wer für die Versäumnisse und Fehlentscheidungen verantwortlich ist, dies insbesondere vor dem Hintergrund der für solche Fälle abgeschlossenen Eigenschadenversicherung. Zudem stellte sich die Frage, warum hier falsch gehandelt wurde, ob es ein Einzelfall war oder auch andere Fälle vergleichbar gehandhabt wurden. Die Frage stellte sich vor dem Hintergrund, ob die von der Politik aufgestellten Rahmenbedingungen für die Verwaltung ausreichen und ob die Organisation der Verwaltung den Ansprüchen genügt. Da in der Hauptausschusssitzung seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung darauf keine Antworten gegeben werden konnten, wurde die Kommunalaufsicht am 27.04.2010 um Überprüfung des gesamten Vorgangs ersucht. Für die CDUFraktion war die Angelegenheit am 22.04.2010 nicht aufgeklärt und bedurfte fachlich qualifizierter Untersuchung. Zu diesem Zeitpunkt war seitens der Verwaltung ein Handlungsverantwortlicher nicht zu benennen, da viele Beteiligte mehr oder weniger mit der Sache auf verschiedenen Hierarchien befasst waren.

Sie, Herr Bürgermeister, haben angesichts dessen, dass ein Handlungsverantwortlicher nicht ausgemacht werden konnte, die volle Führungsverantwortung übernommen.

Unter dem 17.05.2010 wurde der Prüfbericht des Kreises Unna in der o. a. Angelegenheit erstellt. Eine Antwort auf die Frage nach den Handlungsverantwortlichen sowie den Gründen für die Entwicklung wurde nicht gegeben. Vielmehr wurde das Problem in der Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltungsfachbereiche gesucht. Gleichzeitig wurde aber die Angelegenheit nur als Einzelfall bezeichnet. Wenn es ein Problem des Informationsaustausches und der Organisation ist, lässt sich damit ein Einzelfall nicht rechtfertigen, sondern nährt im Gegenteil den Verdacht auf Versagen auch in weiteren Fällen. Der Handlungsverantwortliche ist nach Auffassung unserer Fraktion eindeutig festzustellen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Geschäftsverteilung und der Stellenbeschreibung. Diese wird an anderer Stelle gerne bemüht, wenn es um die Stellenbewertung geht, hier wird Aufgabenzuordnung jetzt nicht gefunden, das ist unglaubwürdig. Bei übertragener Verantwortung sind Aufzeichnungen unentbehrlich, wenn der Verantwortliche Entscheidungen seiner Vorgesetzten eingeholt hat. Sind diese nicht vorhanden, bleibt die Zuständigkeit beim Handlungsverantwortlichen.

Dass das Zusammenwirken zwischen den Fachabteilungen, innerhalb der Abteilung bis hin in die oberste Führungsebene nicht funktioniert, liegt nach Auffassung der CDU-Fraktion an mangelnder Organisation und unangepasster Führungsinstrumente. Selbst in einer Verwaltung mit flachen Hierarchien bedarf es moderner Führungsinstrumente mit Informationsaustausch zur Steuerung. Verwaltungsmanagement mit Vereinbarung von Zielen sowie Controlling, ob die Ziele erreicht wurden, hätte die Angelegenheit bereits in ihrer Entstehung offenbart. Dass die Umstellung auf NKF diese Steuerungsdaten noch nicht hergab, ist keine Entlastung. Wenn diese Instrumente bekannt gewesen wären, hätte die Erstellung im Extremfall sogar manuell vorgenommen werden können. Diese Angelegenheit ist ein deutliches Zeichen dafür, dass in der Verwaltungsführung deutliche Mängel festzustellen sind. In der Ebene des Verwaltungsvorstandes mangelt es an Fachkenntnissen sowie Kenntnissen über Führungsinstrumente mit Unternehmensleitdaten. Dies ist nach unserer Auffassung auf das Fehlen des Beigeordneten mit Finanzfachkompetenz zurückzuführen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat letztmals die Gemeindekasse vom 28.11. bis 01.12.2005 geprüft. Dabei handelt es sich nicht um einen Kassensturz mit Kassenprüfung wie sie zur Vereinsvorstandsentlastung durchgeführt wird, sondern um intensivste fachspezifische (durch hochqualifizierte Verwaltungsbeamte sowie für Bau- und Vergabewesen Ingenieure und Juristen) Prüfungen, die von politisch engagierten Laien in den Rechnungsprüfungsausschüssen nicht geleistet werden können. Es werden in aller Regel dort die Rückstandsquoten beziffert, Einzelfallprüfungen der Rückstandssachbearbeitung indes nicht vorgenommen. Da über den gesamten überprüften Zeitraum der Gemeindeprüfungsanstalt ein Prüfbericht vorgelegt wird, wird den dort getroffenen Feststellungen immer nachgegangen, da dieser Anstalt ggü. auch Rechtfertigungspflicht besteht. Da in den letzten fünf Jahren keine solche Prüfung stattgefunden hat, wird diese baldmöglichst eingefordert, um hieraus die Erkenntnis zu ziehen, ob Verstöße wie im zu beratenden Fall tatsächlich einmalig waren.

Ganz eindeutig steht fest, dass Fehlhandlungen und Versäumnisse in den Fachbereichen Finanzen und Immobilien zu dieser Situation geführt haben. Stundungen wurden nicht festgestellt, diese setzen aktives Handeln mit Vereinbarung neuer Zahlungsziele voraus. Die Angelegenheit ist gekennzeichnet von Unterlassungen und Versäumnissen in Folge. Ungeklärt bleibt damit, ob diese Untätigkeit dem Zahlungspflichtigen gezollt wurde oder aber einfach fachlich unkorrekt gearbeitet wurde.

Die Aufklärung ist deshalb besonders von Bedeutung, weil in der Bürgerschaft aufgrund der Presseberichterstattungen diskutiert wird, ob die Verwaltung überhaupt legal handelt oder ggf. sogar durch Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip Einzelne bevorzugt werden.

Die CDU-Fraktion zieht nach dem Kenntnisstand von heutigen Tage folgende Konsequenzen:
  • Es ist materieller Vermögensschaden von der Gemeinde abzuwenden, und zwar nicht die Schulden des Zahlungspflichtigen, sondern der Teil, der infolge Untätigkeit des Handlungsverantwortlichen entstanden ist. Dieser Teil ist über die Eigenschaden- versicherung abzuwickeln.
  • Es ist immaterieller Schaden durch lückenlose Aufklärung von der Gemeinde abzuwenden, der durch Vertrauensverlust entstanden ist.
  • Die CDU-Fraktion beteiligt sich nicht an Gerüchten und indiskrete Verletzung des Datenschutzes, sondern hält sich ganz klar an die Fakten und bewertet diese ohne Tabus.
  • Da ganz eindeutige Versäumnisse und Fehlentscheidungen bekannt sind, wird erwartet, dass der Handlungsverantwortliche sich hierzu bekennt. Courage wird von den Verwaltungsmitarbeitern eingefordert, u. a. in einer Gemeinde, die sich als Gemeinde mit Courage betitelt.
  • Diese Situation zeigt, dass das neue Personalkonzept dringendst geboten ist. Die Vorlage wird kurzfristig erwartet. Hierzu zählt auch, wie den Anforderungen an eine moderne Verwaltungsführung mit modernen Führungsinstrumenten Rechnung getragen wird. Jedenfalls reicht nicht, wenn in der allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Betrag eines einzelnen Rückstandes neu beziffert wird. Diese Angelegenheit macht deutlich, dass alle Rückstände zunächst auf unbestimmte Zeit laufend dem Verwaltungsvorstand anzuzeigen sind.
  • Vor dem Hintergrund dieser Angelegenheit wird deutlich, dass es im Verwaltungsvorstand an Fach-/Finanzkompetenz mangelt. Der Bürgermeister bringt Sozialkompetenz ein, der Bereich der Verwaltungsführung ist auf Augenhöhe des Bürgermeisters um die Fachkompetenz anzureichern. Deshalb erneuert die CDU-Fraktion ihre Auffassung und beantragt die Besetzung der Stelle eines Beigeordneten mit Fach-/Finanzkompetenz.
  • Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfzeitraum seit der letzten Prüfung besonders im Hinblick auf die Rückstandssachbearbeitung und der Verantwortungsstrukturen zu überprüfen.
Der Prüfbericht attestiert der Verwaltung aufgrund unklarer Strukturen Kollektivverschulden. Es müssen die Verantwortlichen festgestellt werden, hieraus sind Konsequenzen zu ziehen, unabhängig von Status und Ansehen der Person. Das Ganze ist ein unglaublicher Vorgang und führt zum Verlust der Glaubwürdigkeit. Sie, Herr Bürgermeister, und ihre Verwaltungsmitarbeiter sind die einzigen, die durch Aufklärung dazu beitragen können.

Wir erwarten nachhaltige Aufklärung, rückschauende Gemeindeprüfung, Änderung der Personalkonzeption, der formalen Rahmenbedingungen sowie die Komplettierung des Verwaltungsvorstandes.

In einer liebens- und lebenswerten Gemeinde wie Holzwickede ist ein solcher Vertrauensverlust äußerst schädlich. Das Vertrauen lässt sich durch rückhaltlose Aufklärung wieder herstellen, dazu fordern wir den Beitrag der Verursacher. Wir wünschen uns Courage, wenn dies nicht gelingt, droht die Angelegenheit von der sachlich-fachlichen Ebene, in der sie sich gegenwärtig noch befindet, zum Politikum zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kersting
Fraktionsvorsitzender


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