CDU-Fraktion zum Prüfbericht des Kreises
Unna vom 17.05.2010 zur Gastronomie „Ratskeller“, 31. Mai 2010
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31.05.2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Angelegenheit Ratskeller nimmt die CDU-Fraktion auf der Basis
der Erkenntnisse nach dem Stand vom 17.05.2010 wie folgt Stellung:
Am 26.02.2010 erlangten die Fraktionsvorsitzenden erstmals Kenntnis von
der Verfügung des Ordnungsamtes vom gleichen Tage, mit der die
Erlaubnis zum Betrieb der Schank- und Speisewirtschaft widerrufen
wurde. Über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses wurden
unterschiedliche Auffassungen von den Fraktionen vertreten. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU hat sich als einziger von Anfang an
für konsequentes Handeln auf Basis der Gesetze im Interesse der
Gleichbehandlung aller steuerzahlenden Bürger und Mietzahler
ausgesprochen. Eindeutig stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass
während der Entstehung der Rückstände Versäumnisse,
Untätigkeit und Fehlentscheidungen zum Anwachsen beigetragen
haben.
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am
22.04.2010 wurde insbesondere darüber beraten, wer für die
Versäumnisse und Fehlentscheidungen verantwortlich ist, dies
insbesondere vor dem Hintergrund der für solche Fälle
abgeschlossenen Eigenschadenversicherung. Zudem stellte sich die Frage,
warum hier falsch gehandelt wurde, ob es ein Einzelfall war oder auch
andere Fälle vergleichbar gehandhabt wurden. Die Frage stellte
sich vor dem Hintergrund, ob die von der Politik aufgestellten
Rahmenbedingungen für die Verwaltung ausreichen und ob die
Organisation der Verwaltung den Ansprüchen genügt. Da in der
Hauptausschusssitzung seitens des Bürgermeisters und der
Verwaltung darauf keine Antworten gegeben werden konnten, wurde die
Kommunalaufsicht am 27.04.2010 um Überprüfung des gesamten
Vorgangs ersucht. Für die CDUFraktion war die Angelegenheit am
22.04.2010 nicht aufgeklärt und bedurfte fachlich qualifizierter
Untersuchung. Zu diesem Zeitpunkt war seitens der Verwaltung ein
Handlungsverantwortlicher nicht zu benennen, da viele Beteiligte mehr
oder weniger mit der Sache auf verschiedenen Hierarchien befasst waren.
Sie, Herr Bürgermeister, haben angesichts dessen, dass ein
Handlungsverantwortlicher nicht ausgemacht werden konnte, die volle
Führungsverantwortung übernommen.
Unter dem 17.05.2010 wurde der Prüfbericht des Kreises Unna in der
o. a. Angelegenheit erstellt. Eine Antwort auf die Frage nach den
Handlungsverantwortlichen sowie den Gründen für die
Entwicklung wurde nicht gegeben. Vielmehr wurde das Problem in der
Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltungsfachbereiche
gesucht. Gleichzeitig wurde aber die Angelegenheit nur als Einzelfall
bezeichnet. Wenn es ein Problem des Informationsaustausches und der
Organisation ist, lässt sich damit ein Einzelfall nicht
rechtfertigen, sondern nährt im Gegenteil den Verdacht auf
Versagen auch in weiteren Fällen. Der Handlungsverantwortliche ist
nach Auffassung unserer Fraktion eindeutig festzustellen. Die
Zuständigkeit ergibt sich aus der Geschäftsverteilung und der
Stellenbeschreibung. Diese wird an anderer Stelle gerne bemüht,
wenn es um die Stellenbewertung geht, hier wird Aufgabenzuordnung jetzt
nicht gefunden, das ist unglaubwürdig. Bei übertragener
Verantwortung sind Aufzeichnungen unentbehrlich, wenn der
Verantwortliche Entscheidungen seiner Vorgesetzten eingeholt hat. Sind
diese nicht vorhanden, bleibt die Zuständigkeit beim
Handlungsverantwortlichen.
Dass das Zusammenwirken zwischen den Fachabteilungen, innerhalb der
Abteilung bis hin in die oberste Führungsebene nicht funktioniert,
liegt nach Auffassung der CDU-Fraktion an mangelnder Organisation und
unangepasster Führungsinstrumente. Selbst in einer Verwaltung mit
flachen Hierarchien bedarf es moderner Führungsinstrumente mit
Informationsaustausch zur Steuerung. Verwaltungsmanagement mit
Vereinbarung von Zielen sowie Controlling, ob die Ziele erreicht
wurden, hätte die Angelegenheit bereits in ihrer Entstehung
offenbart. Dass die Umstellung auf NKF diese Steuerungsdaten noch nicht
hergab, ist keine Entlastung. Wenn diese Instrumente bekannt gewesen
wären, hätte die Erstellung im Extremfall sogar manuell
vorgenommen werden können. Diese Angelegenheit ist ein deutliches
Zeichen dafür, dass in der Verwaltungsführung deutliche
Mängel festzustellen sind. In der Ebene des Verwaltungsvorstandes
mangelt es an Fachkenntnissen sowie Kenntnissen über
Führungsinstrumente mit Unternehmensleitdaten. Dies ist nach
unserer Auffassung auf das Fehlen des Beigeordneten mit
Finanzfachkompetenz zurückzuführen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat letztmals die Gemeindekasse
vom 28.11. bis 01.12.2005 geprüft. Dabei handelt es sich nicht um
einen Kassensturz mit Kassenprüfung wie sie zur
Vereinsvorstandsentlastung durchgeführt wird, sondern um
intensivste fachspezifische (durch hochqualifizierte Verwaltungsbeamte
sowie für Bau- und Vergabewesen Ingenieure und Juristen)
Prüfungen, die von politisch engagierten Laien in den
Rechnungsprüfungsausschüssen nicht geleistet werden
können. Es werden in aller Regel dort die Rückstandsquoten
beziffert, Einzelfallprüfungen der Rückstandssachbearbeitung
indes nicht vorgenommen. Da über den gesamten
überprüften Zeitraum der Gemeindeprüfungsanstalt ein
Prüfbericht vorgelegt wird, wird den dort getroffenen
Feststellungen immer nachgegangen, da dieser Anstalt ggü. auch
Rechtfertigungspflicht besteht. Da in den letzten fünf Jahren
keine solche Prüfung stattgefunden hat, wird diese
baldmöglichst eingefordert, um hieraus die Erkenntnis zu ziehen,
ob Verstöße wie im zu beratenden Fall tatsächlich
einmalig waren.
Ganz eindeutig steht fest, dass Fehlhandlungen und Versäumnisse in
den Fachbereichen Finanzen und Immobilien zu dieser Situation
geführt haben. Stundungen wurden nicht festgestellt, diese setzen
aktives Handeln mit Vereinbarung neuer Zahlungsziele voraus. Die
Angelegenheit ist gekennzeichnet von Unterlassungen und
Versäumnissen in Folge. Ungeklärt bleibt damit, ob diese
Untätigkeit dem Zahlungspflichtigen gezollt wurde oder aber
einfach fachlich unkorrekt gearbeitet wurde.
Die Aufklärung ist deshalb besonders von Bedeutung, weil in der
Bürgerschaft aufgrund der Presseberichterstattungen diskutiert
wird, ob die Verwaltung überhaupt legal handelt oder ggf. sogar
durch Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip Einzelne
bevorzugt werden.
Die CDU-Fraktion zieht nach dem Kenntnisstand von heutigen Tage
folgende Konsequenzen:
- Es ist
materieller Vermögensschaden von der Gemeinde abzuwenden,
und zwar nicht die Schulden des Zahlungspflichtigen, sondern der Teil,
der infolge Untätigkeit des Handlungsverantwortlichen entstanden
ist. Dieser Teil ist über die Eigenschaden- versicherung
abzuwickeln.
- Es ist
immaterieller Schaden durch lückenlose Aufklärung
von der Gemeinde abzuwenden, der durch Vertrauensverlust entstanden
ist.
- Die
CDU-Fraktion beteiligt sich nicht an Gerüchten und
indiskrete Verletzung des Datenschutzes, sondern hält sich ganz
klar an die Fakten und bewertet diese ohne Tabus.
- Da ganz
eindeutige Versäumnisse und Fehlentscheidungen bekannt
sind, wird erwartet, dass der Handlungsverantwortliche sich hierzu
bekennt. Courage wird von den Verwaltungsmitarbeitern eingefordert, u.
a. in einer Gemeinde, die sich als Gemeinde mit Courage betitelt.
- Diese
Situation zeigt, dass das neue Personalkonzept dringendst
geboten ist. Die Vorlage wird kurzfristig erwartet. Hierzu zählt
auch, wie den Anforderungen an eine moderne Verwaltungsführung mit
modernen Führungsinstrumenten Rechnung getragen wird. Jedenfalls
reicht nicht, wenn in der allgemeinen Dienst- und
Geschäftsanweisung der Betrag eines einzelnen Rückstandes neu
beziffert wird. Diese Angelegenheit macht deutlich, dass alle
Rückstände zunächst auf unbestimmte Zeit laufend dem
Verwaltungsvorstand anzuzeigen sind.
- Vor dem
Hintergrund dieser Angelegenheit wird deutlich, dass es im
Verwaltungsvorstand an Fach-/Finanzkompetenz mangelt. Der
Bürgermeister bringt Sozialkompetenz ein, der Bereich der
Verwaltungsführung ist auf Augenhöhe des Bürgermeisters
um die Fachkompetenz anzureichern. Deshalb erneuert die CDU-Fraktion
ihre Auffassung und beantragt die Besetzung der Stelle eines
Beigeordneten mit Fach-/Finanzkompetenz.
- Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfzeitraum seit
der letzten Prüfung besonders im Hinblick auf die
Rückstandssachbearbeitung und der Verantwortungsstrukturen zu
überprüfen.
Der
Prüfbericht attestiert der Verwaltung aufgrund unklarer
Strukturen Kollektivverschulden. Es müssen die Verantwortlichen
festgestellt werden, hieraus sind Konsequenzen zu ziehen,
unabhängig von Status und Ansehen der Person. Das Ganze ist ein
unglaublicher Vorgang und führt zum Verlust der
Glaubwürdigkeit. Sie, Herr Bürgermeister, und ihre
Verwaltungsmitarbeiter sind die einzigen, die durch Aufklärung
dazu beitragen können.
Wir erwarten nachhaltige Aufklärung, rückschauende
Gemeindeprüfung, Änderung der Personalkonzeption, der
formalen Rahmenbedingungen sowie die Komplettierung des
Verwaltungsvorstandes.
In einer liebens- und lebenswerten Gemeinde wie Holzwickede ist ein
solcher Vertrauensverlust äußerst schädlich. Das
Vertrauen lässt sich durch rückhaltlose Aufklärung
wieder herstellen, dazu fordern wir den Beitrag der Verursacher. Wir
wünschen uns Courage, wenn dies nicht gelingt, droht die
Angelegenheit von der sachlich-fachlichen Ebene, in der sie sich
gegenwärtig noch befindet, zum Politikum zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kersting
Fraktionsvorsitzender
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