aus Westfälische Rundschau: Samstag, 09.
Februar 2008
Parteien einstimmig für neue
Verordnung – Vereine und Organisationen dürfen weiter fackeln,
aber:
Private Osterfeuer praktisch verboten
von Peter Gräber
Holzwickede. Die Zahl
der Osterfeuer in Holzwickede
wird drastisch sinken: Privatleute haben praktisch keine
Möglichkeit mehr, ein legales Brauchtumsfeuer abzufackeln.
Auf eine entsprechende Verordnung einigten sich die Fraktionen im
Hauptausschuss einstimmig.
Den Hintergrund der neuen Verordnung erläuterte Fachbereichsleiter
Uwe Detlefsen im Ausschuss: Nach einer Änderung der Rechtslage in
2003 sei „das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich
verboten”. Ausnahmen seien nur noch bei Brauchtumsfeuern zulässig.
Die Frage, was ein Brauchtumsfeuer ist, ist allerdings durch die
Rechtssprechung eindeutig geklärt: Ein starkes Indiz dafür
sei, wenn das Feuer „von örtlichen „Glaubensgemeinschaften,
Organisationen oder Vereinen ausgerichtet” werde und „öffentlich
zugänglich” sei. Allein die Zahl von durchschnittlich 150 bis 170
Osterfeuern in Holzwickede zeige deutlich, dass dies nicht alles
Brauchtumsfeuer sein können, heißt es im Ausschuss. Nach der
neuen Verordnung werden allenfalls „vier bis sieben Osterfeuer in der
Gemeinde” noch zulässig seien, glaubt die Verwaltung. Vor
allem CDU-Sprecher Rolf Kersting plädierte dafür, auch
Privatleuten künftig noch Osterfeuer zu gestatten und die
Genehmigungen großzügig zu handhaben. „Ich kenne mehrere
große private Osterfeuer. Warum sollen wir die verbieten. Wir
können doch nicht alles regeln, demnächst vielleicht auch
noch das Singen vor dem Adventsfenster.” 150 bis 170 Osterfeuer hielt
zwar auch der CDU-Sprecher für überzogen. „Wir sollten aber
private Feuer weiter zulassen, dafür strenge
Sicherheitsvorkehrungen fordern”. FDP-Sprecher Jochen Hake regte an,
dass auch Privatpersonen „Personengemeinschaften bilden” und ihre
Osterfeuer „öffentlich zugänglich machen” könnten. Dann
wären die Kriterien eines Brauchtumsfeuers erfüllt. Erst da
wollte sich dann auch die CDU nicht mehr gegen die Verordnung sperren.
Uwe Detlefsen, bei dem im Bürgerbüro inzwischen zahlreiche
Bürger wegen der Genehmigung ihrer Osterfeuer angefragt haben,
machte gestern allerdings noch einmal deutlich: „Wir können nicht
150 bis 170 Osterfeuer kontrollieren. Darum brauchen wir die neue
Verordnung. Bei der Definition, was Brauchtumsfeuer ist, haben wir aber
kaum Ermessensspielraum.” Praktisch alle Anträge von Privatleuten
seien abzulehnen. „Einige Bürger haben auch Verständnis
dafür, andere nicht.” Letztere bekommen ein Formular
ausgehändigt, das sie penibel ausfüllen müssen.
Detlefsen: „Anhand der Angaben treffen wir dann eine
Einzelentscheidung.”
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