aus Hellweger Anzeiger: Freitag, 22. Juli 2005
Hüppe:
Stöckel verdreht Gerichtsbeschluss
Bundestagsabgeordneter
wirft seinem Kollegen Ungenauigkeit in
Wachkoma-Debatte vor
Von Christian Stipeldey
UNNA • Der
Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) wirft seinem SPD-Kollegen
Rolf Stöckel vor, einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH)
zur Zwangsernährung von Komapatienten falsch ausgelegt zu haben.
Stöckel hatte aus einem am Montag veröffentlichen Beschluss
abgeleitet, Pflegekräfte müssten Patientenverfügungen
umsetzen und Zwangsernäherung bei Komapatienten unterlassen
(Bericht von gestern). Damit hatte Stöckel eine Debatte neu
angeheizt, deren Problematik bereits Pflegekräfte aus der
Wachkomapflege des Unnaer „Hauses Königsborn" deutlich gemacht
hatten (Bericht vom 31. März).
Hüppe wirft Stöckel vor, den BGH-Beschluss zu verdrehen: „Es
geht nicht um Patientenverfügungen, sondern um die Kosten des
Verfahrens", sagt Hüppe, der stellvertretender Vorsitzender
der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin" des
Bundestages ist. Das Wort Patienten-Verfügung komme nur am Rande
vor, als der Bericht der Enquete-Kommission zitiert wird. Kontext sei
die strafrechtliche Grenze von Sterbehilfe. Im vorliegenden Fall gebe
es keine schriftliche Patientenverfügung.
Zwar schreibe der BGH in der Bewertung der Chancen des Verfahrens fest,
dass sich das Pflegeheim nicht auf den Heimvertrag berufen kann, um den
Patienten gegen den Willen seines gesetzlichen Betreuers zu
ernähren. Andererseits lasse er offen, ob sich das Personal
strafbar machen kann, wenn es sich weigert, gegen seine ethische
Überzeugung Sterbehilfe zu leisten. Der BGH habe festgestellt,
dass weder Heim noch Personal zivilrechtlich zu Handlungen verurteilt
werden können, mit denen sie sich dem Risiko strafrechtlicher
Folgen aussetzen.
„Die Basisversorgung darf Patienten nicht mit dem Ziel ihres Todes
entzogen werden. Notfalls muss das gesetzlich geregelt werden", fordert
Hüppe.
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