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aus Hellweger Anzeiger: Freitag, 22. Juli 2005

Hüppe: Stöckel verdreht Gerichtsbeschluss

Bundestagsabgeordneter wirft seinem Kollegen Ungenauigkeit in Wachkoma-Debatte vor

          Von Christian Stipeldey

UNNADer Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) wirft seinem SPD-Kollegen Rolf Stöckel vor, einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Zwangsernährung von Komapatienten falsch ausgelegt zu haben.

Stöckel hatte aus einem am Montag veröffentlichen Beschluss abgeleitet, Pflegekräfte müssten Patientenverfügungen umsetzen und Zwangsernäherung bei Komapatienten unterlassen (Bericht von gestern). Damit hatte Stöckel eine Debatte neu angeheizt, deren Problematik bereits Pflegekräfte aus der Wachkomapflege des Unnaer „Hauses Königsborn" deutlich gemacht hatten (Bericht vom 31. März).
Hüppe wirft Stöckel vor, den BGH-Beschluss zu verdrehen: „Es geht nicht um Patientenverfügungen, sondern um die Kosten des Verfahrens", sagt Hüppe, der stellvertretender  Vorsitzender der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages ist. Das Wort Patienten-Verfügung komme nur am Rande vor, als der Bericht der Enquete-Kommission zitiert wird. Kontext sei die strafrechtliche Grenze von Sterbehilfe. Im vorliegenden Fall gebe es keine schriftliche Patientenverfügung.
Zwar schreibe der BGH in der Bewertung der Chancen des Verfahrens fest, dass sich das Pflegeheim nicht auf den Heimvertrag berufen kann, um den Patienten gegen den Willen seines gesetzlichen Betreuers zu ernähren. Andererseits lasse er offen, ob sich das Personal strafbar machen kann, wenn es sich weigert, gegen seine ethische Überzeugung Sterbehilfe zu leisten. Der BGH habe festgestellt, dass weder Heim noch Personal zivilrechtlich zu Handlungen verurteilt werden können, mit denen sie sich dem Risiko strafrechtlicher Folgen aussetzen.
„Die Basisversorgung darf Patienten nicht mit dem Ziel ihres Todes entzogen werden. Notfalls muss das gesetzlich geregelt werden", fordert Hüppe.

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