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aus Hellweger Anzeiger: Samstag, 10. April 2004

Humanist trifft Ethiker

Streit um die Sterbehilfe

Stöckel: Tod auf Verlangen nicht zwingend strafbar - Hüppe: Unverantwortlich

Von Lars Reckermann

UNNA • „Todkranke Menschen sollen selbst über ihr Ende bestimmen.“ Das fordert Unnas Bundestagsabgeordneter Rolf Stöckel (SPD). Er entfachte eine gesellschaftspolitische Diskussion.

Das geplante „Gesetz zur Autonomie am Lebensende“ stecke noch in den Kinderschuhen, erklärte Stöckel gestern gegenüber unserer Redaktion.

Eine kleine Gruppe aus bislang fünf Bundestagsabgeordneten aus SPD, FDP und Grünen wolle sich dafür einsetzen, dass Tötung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar sei. Stöckel, der auch Vorsitzender des Humanistischen Verband Deutschlands ist, spricht sich für die Patientenverfügung als rechtsbindendes Instrument aus.

Als Initiator des Gruppenantrags werde er jetzt Gespräche mit Juristen und Gruppen führen, um für seinen Antrag eine Mehrheit zu finden.

Mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe teilt sich Stöckel den Unnaer Wahlkreis mit seinem stärksten Kritiker. Hüppe ist stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“. Hüppe findet es unverantwortlich, in Zeiten knapper Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen, über „Tötung auf Verlangen“ zu sprechen. Werde das legalisiert, sei der nächste Schritt „Töten ohne Verlangen“, befürchtet Hüppe. Stöckels Initiative, die bereits in ähnlicher Weise in den Niederlanden und Belgien umgesetzt werde „und gescheitert ist“ (Hüppe), stelle die Betroffenen vor eine schwere Wahl:

„Liebe und Pflege ist ein teures Gut. Menschen dürfen nicht aus dem Leben scheiden, weil sie auf diese Güter nicht zurückgreifen können“, sagt Hüppe.
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