aus Hellweger Anzeiger: Samstag, 10. April 2004
Humanist
trifft Ethiker
Streit um die
Sterbehilfe
Stöckel:
Tod auf Verlangen nicht zwingend strafbar - Hüppe: Unverantwortlich
Von Lars
Reckermann
UNNA • „Todkranke Menschen sollen
selbst über ihr Ende bestimmen.“ Das fordert Unnas
Bundestagsabgeordneter Rolf Stöckel (SPD). Er entfachte eine
gesellschaftspolitische Diskussion.
Das geplante „Gesetz zur Autonomie am Lebensende“ stecke noch in den
Kinderschuhen, erklärte Stöckel gestern gegenüber
unserer Redaktion.
Eine kleine Gruppe aus bislang fünf Bundestagsabgeordneten aus
SPD, FDP und Grünen wolle sich dafür einsetzen, dass
Tötung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umständen
rechtswidrig und strafbar sei. Stöckel, der auch Vorsitzender des
Humanistischen Verband Deutschlands ist, spricht sich für die
Patientenverfügung als rechtsbindendes Instrument aus.
Als Initiator des Gruppenantrags werde er jetzt Gespräche mit
Juristen und Gruppen führen, um für seinen Antrag eine
Mehrheit zu finden.
Mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe teilt sich
Stöckel den Unnaer Wahlkreis mit seinem stärksten Kritiker.
Hüppe ist stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission
„Ethik und Recht der modernen Medizin“. Hüppe findet es
unverantwortlich, in Zeiten knapper Ressourcenverteilung im
Gesundheitswesen, über „Tötung auf Verlangen“ zu sprechen.
Werde das legalisiert, sei der nächste Schritt „Töten ohne
Verlangen“, befürchtet Hüppe. Stöckels Initiative, die
bereits in ähnlicher Weise in den Niederlanden und Belgien
umgesetzt werde „und gescheitert ist“ (Hüppe), stelle die
Betroffenen vor eine schwere Wahl:
„Liebe und Pflege ist ein teures Gut. Menschen dürfen nicht aus
dem Leben scheiden, weil sie auf diese Güter nicht
zurückgreifen können“, sagt Hüppe. |