aus Hellweger Anzeiger: Freitag, 23. Juli 2004
SERIE:
ANTWORTEN FÜR HOLZWICKEDE
Fragen an die
Bürgermeisterkandidaten
Was kommt nach
der Moschee?
HOLZWICKEDE • Die Moscheen-Debatte hat gezeigt,
welche Abenteuer in einer Ortsmitte ohne wasserdichten B-Plan drohen.
Welche Lehren ziehen die B-Kandidaten daraus?
Ob die Moschee tatsächlich eine Chance gehabt hätte, werden
wir
vielleicht nie erfahren. Zumindest wäre es vor Gericht spannend
geworden: Wäre der Bebauungsplan, dessen Lücken im
Büscher-Prozess
offensichtlich wurden, gekippt, hätte Paragraf 34 des
Baugesetzbuches
gegolten, nachdem sich ein Bauwerk einfach ins Umfeld einfügen
muss. So
hatte man zwar Minarette ablehnen können - aber nicht ein
islamisches
Zentrum in einer „westlichen" Architektur. Denn vor dem Gesetz ist das
eine „religiöse Nutzung", wie sie auch in der Nachbarschaft zu
finden
ist. Die Bürgermeister-Kandidaten waren in dieser Woche gefragt,
welche
Konsequenzen sie nach der Moscheen-Sache ziehen wollen, um weitere
„ungewöhnliche" Bauvorhaben im Ortskern künftig klar
auszuschließen.
• ska
CDU-Bürgermeisterkandidat
Helmut Krause antwortet:
Auch wenn es nun
so aussieht, dass keine Moschee kommt, würde ich als
Bürgermeister unverzüglich dem Rat einen neuen
Aufstellungsbeschluss für das betroffene B-Plan-Gebiet vorlegen.
um auf der sicheren Seite zu sein. Dies könnte sogar noch vor der
Kommunalwahl erfolgen. Der neue Bebauungsplan muss dann so aufgestellt
werden, dass eine Moschee an dieser Stelle verhindert wird.
Grundsätzlich sind Bebauungspläne so auszuweisen, dass nicht
gewollte Nutzungsmöglichkeiten von vorne herein ausgeschlossen
werden. Ich würde deshalb alle B-Plane daraufhin und auf ihre
Rechtswirksamkeit überprüfen lassen.
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