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aus Hellweger Anzeiger: Freitag, 23. Juli 2004

SERIE: ANTWORTEN FÜR HOLZWICKEDE

Fragen an die Bürgermeisterkandidaten

Was kommt nach der Moschee?

HOLZWICKEDE • Die Moscheen-Debatte hat gezeigt, welche Abenteuer in einer Ortsmitte ohne wasserdichten B-Plan drohen. Welche Lehren ziehen die B-Kandidaten daraus?
Ob die Moschee tatsächlich eine Chance gehabt hätte, werden wir vielleicht nie erfahren. Zumindest wäre es vor Gericht spannend geworden: Wäre der Bebauungsplan, dessen Lücken im Büscher-Prozess offensichtlich wurden, gekippt, hätte Paragraf 34 des Baugesetzbuches gegolten, nachdem sich ein Bauwerk einfach ins Umfeld einfügen muss. So hatte man zwar Minarette ablehnen können - aber nicht ein islamisches Zentrum in einer „westlichen" Architektur. Denn vor dem Gesetz ist das eine „religiöse Nutzung", wie sie auch in der Nachbarschaft zu finden ist. Die Bürgermeister-Kandidaten waren in dieser Woche gefragt, welche Konsequenzen sie nach der Moscheen-Sache ziehen wollen, um weitere „ungewöhnliche" Bauvorhaben im Ortskern künftig klar auszuschließen. 
  • ska

CDU-Bürgermeisterkandidat Helmut Krause antwortet:

Auch wenn es nun so aussieht, dass keine Moschee kommt, würde ich als Bürgermeister unverzüglich dem Rat einen neuen Aufstellungsbeschluss für das betroffene B-Plan-Gebiet vorlegen. um auf der sicheren Seite zu sein. Dies könnte sogar noch vor der Kommunalwahl erfolgen. Der neue Bebauungsplan muss dann so aufgestellt werden, dass eine Moschee an dieser Stelle verhindert wird.
Grundsätzlich sind Bebauungspläne so auszuweisen, dass nicht gewollte Nutzungsmöglichkeiten von vorne herein ausgeschlossen werden. Ich würde deshalb alle B-Plane daraufhin und auf ihre Rechtswirksamkeit überprüfen lassen.

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