aus: Hellweger Anzeiger, Mittwoch, 22. Oktober 2003
Von Sebastian Smulka
Freier Blick auf die Schallmauer
Lärmschutz an der A 44 wird auf Privatgrundstücken gebaut
HOLZWICKEDE • Dass das Leben an der Autobahn ruhiger werden
soll, ist inzwischen beschlossene Sache. Ob die Anwohner auch eine
schönere Aussicht bekommen, bleibt abzuwarten, denn die geplante
Schallschutzmauer wird private Grundstücke einiger Anlieger in
Anspruch nehmen. Das bestätigte jetzt Dirk Griepenburg,
Niederlassungsleiter des Landesbetriebs Straßenbau in Hagen.
Griepenburg selbst will mit vor Ort sein, wenn die Pläne für
das Vorhaben in der Nordschule den Bürgern vorgestellt werden.
Dafür hatte man sogar den Termin verschoben: Am 11. November, 19
Uhr, wollen er und seine Mitarbeiter nun die Entwurfszeichnungen
ausrollen. “Man muss erkennen, wie die Stimmung vor Ort ist“, so
Griepenburg, der durchaus auf Diskussionen gefasst ist.
Dabei machte er gegenüber unserer Redaktion deutlich, dass
Widerstand seitens der Grundstücksbesitzer das Projekt
Schallschutz bremsen könnte: Er hoffe auf eine schnelle Einigung
mit den Grundstückseigentümern, denn nur dann könne das
Projekt ohne ein Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden. “Wenn
alles glatt läuft, würden wir zeitnah beginnen, also noch
2004“, stellte er in Aussicht.
Der Niederlassungsleiter des Landesbetriebs wies außerdem darauf
hin, dass der Schallschutz nur unter der Bedingung gebaut werden kann,
dass er bei einem etwaigen Ausbau der A44 auf sechs Fahrspuren noch
passt. Erst mit der Aufnahme der Ausbau-Pläne in den Bedarfsplan
habe der Bund grünes Licht für den Schallschutz gegeben.
Doch gerade diese Prämisse sorgt dafür, dass es zwischen
Autobahn und Bebauung eng wird. Eine provisorische Lösung sehen
die Pläne nur für die Autobahnbrücke vor, die beim
Ausbau der A44 erneuert werden müsste. Bis dahin sollen dort
niedrigere Schallschutzelemente aufgebaut werden, weil die
endgültigen nicht passen.
Bildunterschrift unter einem Foto der Ausfahrt aus Richtung
Dortmund: Die A 44 ist so nah an der Wohnbebauung, dass die
Lärmschutzwand zum Teil über die privaten Grundstücke
der Anwohner geführt werden muss.