aus: Hellweger Anzeiger, Mittwoch, 22. Oktober 2003

Von Sebastian Smulka

Freier Blick auf die Schallmauer

Lärmschutz an der A 44 wird auf Privatgrundstücken gebaut

HOLZWICKEDE • Dass das Leben an der Autobahn ruhiger werden soll, ist inzwischen beschlossene Sache. Ob die Anwohner auch eine schönere Aussicht bekommen, bleibt abzuwarten, denn die geplante Schallschutzmauer wird private Grundstücke einiger Anlieger in Anspruch nehmen. Das bestätigte jetzt Dirk Griepenburg, Niederlassungsleiter des Landesbetriebs Straßenbau in Hagen.
Griepenburg selbst will mit vor Ort sein, wenn die Pläne für das Vorhaben in der Nordschule den Bürgern vorgestellt werden. Dafür hatte man sogar den Termin verschoben: Am 11. November, 19 Uhr, wollen er und seine Mitarbeiter nun die Entwurfszeichnungen ausrollen. “Man muss erkennen, wie die Stimmung vor Ort ist“, so Griepenburg, der durchaus auf Diskussionen gefasst ist.
Dabei machte er gegenüber unserer Redaktion deutlich, dass Widerstand seitens der Grundstücksbesitzer das Projekt Schallschutz bremsen könnte: Er hoffe auf eine schnelle Einigung mit den Grundstückseigentümern, denn nur dann könne das Projekt ohne ein Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden. “Wenn alles glatt läuft, würden wir zeitnah beginnen, also noch 2004“, stellte er in Aussicht.
Der Niederlassungsleiter des Landesbetriebs wies außerdem darauf hin, dass der Schallschutz nur unter der Bedingung gebaut werden kann, dass er bei einem etwaigen Ausbau der A44 auf sechs Fahrspuren noch passt. Erst mit der Aufnahme der Ausbau-Pläne in den Bedarfsplan habe der Bund grünes Licht für den Schallschutz gegeben.
Doch gerade diese Prämisse sorgt dafür, dass es zwischen Autobahn und Bebauung eng wird. Eine provisorische Lösung sehen die Pläne nur für die Autobahnbrücke vor, die beim Ausbau der A44 erneuert werden müsste. Bis dahin sollen dort niedrigere Schallschutzelemente aufgebaut werden, weil die endgültigen nicht passen.

Bildunterschrift unter einem Foto der Ausfahrt aus Richtung Dortmund: Die A 44 ist so nah an der Wohnbebauung, dass die Lärmschutzwand zum Teil über die privaten Grundstücke der Anwohner geführt werden muss.