aus: Westfälische Rundschau, Mittwoch, 11. September 2002
Konflikt um Bruchsteinhaus zeichnet sich ab
Opherdicke.
Im Ringen um den Erhalt von historischer Bausubstanz in der Emschergemeinde
zeichnet sich ein neuer Konflikt ab: Die katholische Kirchengemeinde St.
Stephanus möchte das denkmalgeschützte Bruchsteinhaus an der Dorfstraße
41 in Opherdicke abreißen. Die Gemeindeverwaltung und Denkmalpfleger
wollen das Ortsbild prägende Gebäude erhalten.
Der Antrag des Kirchenvorstandes, das Baudenkmal aus der Denkmalliste zu
streichen, steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bauauschusses. Die
Mitglieder wollen das leerstehende Gebäude zuvor besichtigen.
Festgelegt haben sich allerdings schon die Verwaltung und die CDU-Fraktion.
"Wir haben das Haus bereits mit unserer gesamten Fraktion gemeinsam mit dem
Kirchenvorstand besichtigt", sagt Vorsitzender Rolf Kersting. Und genau wie
der Kirchenvorstand plädiert die CDU für einen Abriss des Gebäudes:
"Von außen mag es ja noch einigermaßen aussehen", findet Kersting.
"Aber im Inneren ist das Gebäude doch sehr marode. Die Balken und Böden
sind durchgefault. Der Aufwand für einen Erhalt ist nicht vertretbar."
Zumal die Kirchengemeinde seit Auszug der letzten Mieter im Jahr 2000 keine
vernünftige Nutzung für das gut 110 Jahre alte Gebäude finden
konnte. Kersting: "Weil das Bruchsteinhaus aber schon recht Ortsbild prägend
ist, sollte die Fassade des nach einem Abriss dann frei stehenden Nachbarhauses
Dorfstraße 39 mit Bruchstein hergestellt werden, damit wieder ein gewohntes
Ortsbild entsteht." Der Standort von Haus 41 sollte anschließend mit
einer Grünfläche hergerichtet werden - ähnlich wie das die
ev. Gemeinde nach dem Abriss ihres alten Küsterhauses getan hat. Die
CDU plädiert außerdem dafür, die Chance zur Verbreiterung
des Gehweges zu nutzen.
Kategorisch abgelehnt wird der Abriss des Bruchsteinhauses dagegen von den
Denkmalpflegern und der Gemeindeverwaltung. Für Denkmäler bestehe
"eine Erhaltungspflicht" zitiert die Verwaltung die Gesetzeslage in ihrer
Beschlussvorlage. Dass diese Erhaltungspflicht "immer und überall" auch
zu den kirchlichen Aufgaben gehöre, habe die Heilige Kongregation für
den Klerus schon im April 1969 in einem Rundschreiben an die Vorsitzenden
der Bischofskonferenzen verdeutlicht. "Instandhaltung bedeutet Renovierung
und Vorbeuge vor Verfall" sowie die "Beseitigung bereits eingetretener Schäden",
so die Verwaltung weiter: "Diesen Pflichten ist die katholische Kirchengemeinde
nicht nachgekommen und hat es seither unterlassen, die notwendigen Maßnahmen
durchzuführen", stellt die Verwaltung fest. Das Argument, die Verwertungsmöglichkeit
für das Gebäude sei unwirtschaftlich, könne darum auch nicht
akzeptiert werden.