aus: Westfälische Rundschau, Mittwoch, 11. September 2002

Von Peter Gräber

Konflikt um Bruchsteinhaus zeichnet sich ab

Opherdicke. Im Ringen um den Erhalt von historischer Bausubstanz in der Emschergemeinde zeichnet sich ein neuer Konflikt ab: Die katholische Kirchengemeinde St. Stephanus möchte das denkmalgeschützte Bruchsteinhaus an der Dorfstraße 41 in Opherdicke abreißen. Die Gemeindeverwaltung und Denkmalpfleger wollen das Ortsbild prägende Gebäude erhalten.

Der Antrag des Kirchenvorstandes, das Baudenkmal aus der Denkmalliste zu streichen, steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bauauschusses. Die Mitglieder wollen das leerstehende Gebäude zuvor besichtigen.

Festgelegt haben sich allerdings schon die Verwaltung und die CDU-Fraktion. "Wir haben das Haus bereits mit unserer gesamten Fraktion gemeinsam mit dem Kirchenvorstand besichtigt", sagt Vorsitzender Rolf Kersting. Und genau wie der Kirchenvorstand plädiert die CDU für einen Abriss des Gebäudes: "Von außen mag es ja noch einigermaßen aussehen", findet Kersting. "Aber im Inneren ist das Gebäude doch sehr marode. Die Balken und Böden sind durchgefault. Der Aufwand für einen Erhalt ist nicht vertretbar."

Zumal die Kirchengemeinde seit Auszug der letzten Mieter im Jahr 2000 keine vernünftige Nutzung für das gut 110 Jahre alte Gebäude finden konnte. Kersting: "Weil das Bruchsteinhaus aber schon recht Ortsbild prägend ist, sollte die Fassade des nach einem Abriss dann frei stehenden Nachbarhauses Dorfstraße 39 mit Bruchstein hergestellt werden, damit wieder ein gewohntes Ortsbild entsteht." Der Standort von Haus 41 sollte anschließend mit einer Grünfläche hergerichtet werden - ähnlich wie das die ev. Gemeinde nach dem Abriss ihres alten Küsterhauses getan hat. Die CDU plädiert außerdem dafür, die Chance zur Verbreiterung des Gehweges zu nutzen.

Kategorisch abgelehnt wird der Abriss des Bruchsteinhauses dagegen von den Denkmalpflegern und der Gemeindeverwaltung. Für Denkmäler bestehe "eine Erhaltungspflicht" zitiert die Verwaltung die Gesetzeslage in ihrer Beschlussvorlage. Dass diese Erhaltungspflicht "immer und überall" auch zu den kirchlichen Aufgaben gehöre, habe die Heilige Kongregation für den Klerus schon im April 1969 in einem Rundschreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen verdeutlicht. "Instandhaltung bedeutet Renovierung und Vorbeuge vor Verfall" sowie die "Beseitigung bereits eingetretener Schäden", so die Verwaltung weiter: "Diesen Pflichten ist die katholische Kirchengemeinde nicht nachgekommen und hat es seither unterlassen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen", stellt die Verwaltung fest. Das Argument, die Verwertungsmöglichkeit für das Gebäude sei unwirtschaftlich, könne darum auch nicht akzeptiert werden.